Sie für Dülmen...
Die Rahmenbedingungen:
Bei Annahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird in Anlehnung an die Pauschalen der Entschädigungsverordnung NRW für politische Mandatsträger eine monatliche Aufwandsentschädigung von 310,00 EUR gewährt. Verwaltungsseitig wird die räumliche und technische Ausstattung gewährleistet, die zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich ist. Die Bestellung soll vorerst bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Die Aufgabe:
Auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW treten kommunale Behindertenbeauftragte auf örtlicher Ebene für die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ein, indem sie informieren, beraten und unterstützen. Ein derartiges Engagement ist wichtig für die aktive und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Flankiert wird diese Aufgabe in Dülmen durch die Aktivitäten der örtlichen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Unabdingbare Voraussetzung für die Bestellung zur/zum Behindertenbeauftragten ist deshalb die kontinuierliche Bereitschaft zur konstruktiven und unterstützenden Zusammenarbeit mit dieser Interessenvertretung. Ebenso wird eine vertrauensvolle Kooperation mit Politik und Verwaltung vorausgesetzt.
Das weitere Verfahren:
Wenn diese Ausschreibung Sie angesprochen hat, sich in diesem Sinne zu engagieren, wird für Sie der weitere Verfahrensweg von besonderem Interesse sein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die eingehenden Bewerbungen werden nach Ende der Bewerbungsfrist für den weiteren lokalpolitischen Entscheidungsprozess durch die Verwaltung aufbereitet. Für die an der Auswahl beteiligten politischen Gremienmitglieder besteht ein Einsichtsrecht in Ihre Unterlagen. Den in die nähere Auswahl gelangenden Bewerbenden wird im Anschluss daran die Möglichkeit geboten, sich in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren persönlich vorzustellen. Die finale Entscheidung trifft am Ende des Prozesses die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung.
Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Ihre Bewerbung wird nur zurückgesandt, wenn Sie es wünschen und bei der Bewerbung ausdrücklich darauf hinweisen.
Ende der Bewerbungsfrist: